Kölner Forum Nachrichtendienste 2025
Am Freitag, den 29. August 2025, lud die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität zu Köln im zweiten Jahr zum Kölner Forum Nachrichtendienste auf Schloss Wahn ein. Rund 80 Nachwuchswissenschaftler aus dem Öffentlichen Recht und Strafrecht erhielten die Gelegenheit, mit – teils noch operativ tätigen – Vertretern verschiedener Sicherheitsbehörden des Bundes in den Austausch zu treten. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen Fragen der inländischen Terrorabwehr ebenso wie aktuelle Entwicklungen dschihadistischer Netzwerke im globalen Kontext.
Eröffnet wurde das Forum mit einem Vortrag des Geschäftsführers der ausrichtenden Forschungsstelle Nachrichtendienste, Luca Manns, zu den Grundlagen des geheimen Nachrichtenwesens. Ausgehend vom “Polizeibrief” der Alliierten Militärgouverneure nach dem Zweiten Weltkrieg berichtete er über Struktur und Aufgaben der Dienste – und ging dabei auch auf die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts ein, die im Bereich des Sicherheitsrechts mittlerweile “bis auf Mikroebene” verortet kleinteilige Vorgaben an die Gesetzgeber statuiere. Dies führe einerseits zu einer zunehmenden Verrechtlichung des Nachrichtendienstrechts, sorge andererseits aber auch dafür, dass die Behördenangehörigen kaum mehr wüssten, welche Vorgaben für sie jeweils gelten.
Bedrohungsanalyse des Verfassungsschutzes
Die Leiterin der Auswertungsgruppe für internetvermittelten Islamismus im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) setze in ihrem Beitrag sodann zunächst auf einen grundlegenden Überblick: Maßgeblich bleibe die klare Trennlinie zwischen der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Religionsausübung einerseits und beobachtungsrelevanter Verfassungsfeindlichkeit andererseits. Islamismus, so betonte sie, sei als politisch-extremistische Herrschaftsordnung zu verstehen, deren Erscheinungsformen vom legalistischen Spektrum über salafistische Milieus bis hin zu dschihadistischen Netzwerken reichten.
Ein eingespieltes Video aus dem salafistischen Milieu veranschaulichte exemplarisch, wie gezielt und niedrigschwellig deutschsprachige Online-Propaganda verbreitet wird. In der anschließenden Risikoanalyse richtete die Referatsgruppenleiterin den Fokus besonders auf den islamistischen Terrorismus und hob dabei zwei Befunde hervor: Erstens blieben jüdische beziehungsweise israelbezogene Ziele und größere Menschenansammlungen weiterhin besonders gefährdet. Das aktuelle Lagebild sei dabei weniger von hierarchischen Großplanungen als durch Taten von Einzeltätern oder sehr kleinen Gruppen mit einfachen Mitteln geprägt (Messer und Fahrzeuge als Gewaltmittel). Zweitens verliefen Radikalisierungen, befördert durch soziale Medien und geschlossene Kommunikationskanäle, zunehmend beschleunigt. Mit Blick auf die Aufgabenteilung im Verfassungsschutzverbund bleibe die Deradikalisierung primär eine durch die Länder wahrgenommene Tätigkeit, während Detektion und Aufklärung gewaltbezogener Aktivitäten den Kernauftrag des BfV bildeten.
In der darauffolgenden Aussprache ging die Referentin unter anderem näher darauf ein, weshalb vermehrt Mädchen und junge Frauen für den Islamismus im Internet gewonnen würden (verbesserte Medienstrategien der entsprechenden Gruppierungen) und inwieweit ausländische Akteure ein Interesse an der Unterstützung von in der Bundesrepublik tätigen Terrornetzwerken hätten (insbesondere seitens des Iran zu beobachtende Aktivitäten, die sich in den strategischen Gesamtplan der Islamischen Republik einfügten). Schließlich nahm die Gruppenleiterin Stellung zur Frage des Vereinsverbots gegen Gruppierungen, die im Internet extremistische Inhalte verbreiteten und gezielt junge Menschen zu rekrutieren suchen. Sie unterschied zwischen einem auf Zerschlagung der jeweiligen Gruppierung gerichteten „Organisationsverbot“, das sich auf inländische oder jedenfalls über hiesige Teilstrukturen verfügende Vereinigungen beziehe, und dem „Betätigungsverbot“ für (rein) ausländische Strukturen. Problematisch sei hierbei weniger die rechtliche Einordnung als vielmehr die praktische Identifikation der handelnden Personen. Oftmals lasse sich kaum feststellen, welche hinreichend fest zusammenhängenden Akteure sich hinter einem bestimmten Nutzerkonto in den sozialen Netzwerken verbergen. Im Internet agierenden Bestrebungen fehle es insofern an klassischen „Anfassern“ wie einem durchsuchbaren Vereinssitz oder erkennbaren realweltlichen Aktivitäten. Hinzu komme, dass sich die Strukturen nach einem Verbot mit geringem Aufwand umbilden ließen und aufgrund des geringen Aufbaubedarfs rasch erneut zur Verbreitung von Propagandainhalten und Anwerbekampagnen befähigt seien. In diesen Fällen komme es somit verstärkt auf konsequente Detektion an, um möglicherweise angeworbene Personen identifizieren zu können.
Praxisvorstellung des Terrorabwehrzentrums
Der Leiter der Zentralstelle islamistisch motivierter Terrorismus/Extremismus im Bundeskriminalamt (BKA) stellte sodann das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) als behördenübergreifende Informations- und Koordinationsplattform ohne eigene Eingriffsbefugnisse vor. Im Mittelpunkt stehe eine Praxis, die auf Regelmäßigkeit und Verbindlichkeit setze: Meldungen aus rund 40 Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern würden in kurzer Taktung zusammengeführt, in gemeinsamen Runden bewertet und zu Lagebildern verdichtet, wobei insbesondere die Einbindung des Generalbundesanwalts von Beginn an mitgedacht werde, der im GTAZ ebenfalls vertreten sei. Das Abwehrzentrum diene damit nicht bloß dem generellen Austausch, sondern auch der zügigen Herstellung gemeinsamer Handlungsfähigkeit – sei es bei über Ländergrenzen hinweg tätigen Akteuren, bei Gefährderbewertungen oder der Einschätzung internetbezogener Inhalte mit Mobilisierungspotential. Veranschaulicht wurde dies anhand eines Fallbeispiels aus dem Jahr 2023, in dem Anschlagsplanungen zweier Minderjähriger aufgedeckt wurden und es im Folgejahr zu Verurteilungen kam. Der Referatsgruppenleiter skizzierte den Bearbeitungsverlauf vom Eingang des Hinweises eines ausländischen Nachrichtendienstes bis zur Anklageerhebung und verdeutlichte die enge Verzahnung zwischen BfV (nachrichtendienstliche Erstbearbeiterin der Meldung) und BKA (koordinierende Polizeidienststelle gegenüber den örtlich zuständigen Polizeibehörden). Dabei wies der Referent auch auf die Notwendigkeit einer abgestimmten Zusammenarbeit mit den Landespolizeien hin, deren Bewertungskriterien bislang teils divergierten. Hervorgehoben wurde zudem die oftmals übersehene Rolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das mit seinen bei der Asylantragbearbeitung gewonnenen Erkenntnissen unterstützen könne, sofern es sich um eine geflüchtete Person handele.
Abschließend wies der Referent auf die anhaltenden Herausforderungen im Vollzug hin, sofern etwa als Gefährder zu bewertende Personen identifiziert würden: Rückführungen lägen in der Zuständigkeit der Länder und hingen maßgeblich von den jeweiligen Kooperationsmöglichkeiten im Ausland ab, wobei einige Staaten kaum bereit seien, eigene Staatsbürger als solche anzuerkennen und entsprechend zurückzunehmen. Vor dem Hintergrund vergangener Taten sei aus staatsschutzpolizeilicher Sicht zudem diskussionswürdig, wie der Umgang mit nicht strafmündigen Gefährdern verbessert werden könne und inwieweit die landesrechtlichen Psychisch-Kranken-Gesetze tragfähige Schutzmechanismen gegen Personen böten, die aus einem Wahn heraus Anschläge planten.
Akteure und Schauplätze des globalen Dschihad
Hierauf skizzierte der für internationalen Terrorismus im Bundesnachrichtendienst (BND) zuständige Direktoratsleiter den längerfristigen Wandel von zentral gesteuerten Apparaten hin zu dezentralen, netzwerkartigen Strukturen. Am Beispiel von Al-Qaida und dem Islamischen Staat (IS) arbeitete er – begrifflich zwischen „strategic patience“ und „shock and awe“ unterscheidend – alternative strategische Grundentscheidungen sowie divergierende Feindbilder und Organisationslogiken heraus. Zugleich wies er auf eine geografische Verschiebung hin: Klassische Kerngebiete wie Afghanistan oder Pakistan büßten zumindest teilweise ihre frühere Bedeutung ein, während afrikanische Regionen an Relevanz gewönnen. Auch Kommunikationswege verlagerten sich von Kurierstrukturen zu verschlüsselten Messengerdiensten; Rekrutierung erfolge insgesamt verstärkt über digitale Propaganda, die an individuelle Biografien anzuschließen suche.
Für Europa sei nach den Erkenntnissen des Direktoratsleiters derzeit vor allem mit inspirierten Einzeltätern oder Kleinstzellen zu rechnen; groß angelegte, zentral gesteuerte Operationen erschienen weniger wahrscheinlich, wären im Eintrittsfall aber naturgemäß gravierender und könnten nicht ausgeschlossen werden. Aus dem Auditorium wurde nach einem möglichen „hybriden Dschihad“ sowie nach Falschzuordnungen gefragt, bei denen sich Akteure als IS ausgeben; aktuelle Anhaltspunkte sah der Referent hierfür nicht. Erkenntnisse mit Deutschlandbezug werden im arbeitsteiligen Verbund an das BfV übermittelt – ein Hinweis darauf, dass die funktionale Trennung der Behörden nicht zu einer Trennung der Sicherheitsarchitektur führt, sondern deren Arbeitsteilung ordnet.
Extremismusabwehr in sensiblen Bereichen
Der für Extremismus zuständige Abteilungsleiter im Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) erläuterte im Folgenden den Auftrag seines Hauses und die Aufgabe, innerhalb des Geschäftsbereichs des Verteidigungsressorts dem Extremismus verdächtigte Personen zu identifizieren. Ziel sei es, auf Grundlage vorhaltbarer Erkenntnisse die Verortung der Bundeswehr auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sicherzustellen. Maßstab des MAD-Gesetzes stellten dabei tatsächliche Anhaltspunkte dar, also ein Verdachtsgrad unterhalb des strafrechtlichen Anfangsverdachts oder der konkreten Gefahr als klassisch-polizeilicher Interventionshürde. Unterschieden werde innerhalb des BAMAD zwischen Prüf- und Abwehroperationen, wobei der Verfahrensgang von Erstaufkommen und Zuständigkeitsklärung über die Ermittlungsphase und Befragungen bis zur Mitteilung des Ergebnisses mitsamt etwaigen personalrechtlichen Konsequenzen reiche. Letztere könne bei Feststellung fehlender Verfassungstreue bis zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen.
Als wesentliche Zuflusskanäle nannte der Referent Meldungen aus der Truppe sowie Hinweise über das Infotelefon „Der bessere Weg“. Ergänzend gingen Hinweise aus dem Verfassungsschutzverbund und von Polizeibehörden ein. Für das zuletzt ausgewertete Berichtsjahr 2024 sei ein deutlicher Schwerpunkt bei rechtsextremistischen Sachverhalten festzustellen; islamistische Fälle träten seltener auf und seien in der Praxis häufig leichter zu identifizieren. Präventiv bedeutsam bliebe die Soldateneinstellungsüberprüfung, wobei erst nach deren einwandfreiem Abschluss die Waffenausbildung beginne, sodass das Curriculum bei der Bundeswehr inzwischen eine mehrwöchige theoretische Phase vorsehe, um dem BAMAD die notwendige Prüfzeit zuzugestehen.
Im Rahmen der anschließenden Fragerunde mit den Teilnehmern ging der Abteilungsleiter noch auf die geplante BAMAD-Dienststelle in Litauen ein. Diese befinde sich gerade im Aufbau, um die Schutzfunktionen auch im Rahmen internationaler Präsenz fortzuentwickeln, und werde begleitet von der aktuell im Deutschen Bundestag diskutierten Novelle des MAD-Gesetzes, um der dem Verteidigungsministerium zugeordneten Verfassungsschutzbehörde erweiterte Befugnisse für Tätigkeiten im Ausland einzuräumen.
Steuerung und Kontrolle der Dienste
In der durch den Kölner Staatsrechtslehrer und Leiter der Forschungsstelle Nachrichtendienste, Markus Ogorek, moderierten Podiumsdiskussion begegneten sich der – mittlerweile zum Präsidenten des BfV ernannte – Vizechef des Inlandsdienstes Sinan Selen und die für die Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes verantwortliche Ministerialrätin im Bundeskanzleramt, Sabine Eckart. Ogorek beschrieb zu Beginn, dass „die Zeitenwende nicht nur ein Auftrag an die Bundeswehr, sondern auch die Nachrichtendienste“ gewesen sei, weshalb das Recht der Dienste unter den geänderten geopolitischen Rahmenbedingungen methodenkritisch auf seine Wirksamkeit hin hinterfragt werden müsse. Im Mittelpunkt ihrer Unterredung standen Steuerungs-, Kontroll- und Effizienzfragen der deutschen Dienste. Eckart ordnete die Regierungsarbeit entlang eines Dreiklangs von Coordination, Control und Cooperation (CCC) und sprach sich mit Blick auf die anstehende Nachrichtendienstnovelle für behördenspezifische, nicht pauschale Berichtspflichten aus. Das notwendige Gleichgewicht zwischen Befugnissen und Kontrolle sei in der Differenzierung der Behördenaufträge abzubilden, komme etwa dem Verfassungsschutz doch eine grundlegend andere Aufgabe zu als dem BND.
Selen zeichnete den Arbeitsalltag des BfV zwischen Detektion, Prävention und Disruption nach und plädierte für mehr Agilität. Wie bereits in Presseveröffentlichungen sprach er wiederholt von einem „Abwehrdienst“, zu dem seine Behörde noch stärker werden müsse, und betonte die Bedeutung von technologieoffenem, vernetztem Arbeiten. Die Vielzahl paralleler Kontrollinstanzen bewertete er insgesamt als belastend, ohne das grundsätzliche Erfordernis starker Aufsichtsstrukturen infrage zu stellen. Hinsichtlich des Trennungsprinzips bekräftigten beide Diskutanten dessen systemprägende Funktion. Zugleich wurde punktuell, insbesondere in der Spionageabwehr, ein Bedarf engerer Verzahnung mit der Polizei benannt. Die Kompetenzbündelung in einer einzigen Behörde lehnten Selen und Eckart unter Verweis auf die deutschen Erfahrungen mit dem NS-Reichssicherheitshauptamt oder dem Ministerium für Staatssicherheit in der DDR hingegen ausdrücklich ab. Dass internationale Kooperation wesentlich auf Gegenseitigkeit beruht und Deutschlands Dienste schlagkräftiger werden müssen, um weiterhin umfassende Hinweise von Partnern zu erhalten, markierte einen weiteren Konsenspunkt.
Ertrag: Islamismus bleibt dauerhafte Herausforderung
Kommunikationsformen werden zunehmend digitalisiert – eine Entwicklung, die auch am Phänomenbereich des Islamismus nicht haltmacht. Die Möglichkeit, Ansprachen auch von außerhalb Deutschlands oder zumindest ohne sichtbare Zentren (wie sie früher überspitzt als „Hinterhof-Moscheen“ bezeichnet wurden) durchzuführen, beschleunigt Radikalisierungsprozesse erheblich. Mehr denn je kommt es daher auf institutionalisierte Kooperation und engen Austausch an, wie er beispielhaft im GTAZ mit seiner arbeitsteiligen Verzahnung zwischen Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden sichtbar wird. Das Trennungsgebot, auch in seiner Ausprägung als Gebot der hypothetischen Datenneuerhebung, dabei nicht aus den Augen zu verlieren, bleibt eine zentrale Herausforderung für die behördliche Praxis.
Schließlich verweist die Debatte um Steuerung und Kontrolle der Nachrichtendienste auf ein fortbestehendes Spannungsfeld, das im Zuge anstehender Gesetzesnovellen behördenspezifisch zu adressieren sein wird. Hierbei der teils bis auf Mikroebene ausgeformten bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur gerecht zu werden, dürfte sich als eine wesentliche Aufgabe der Sicherheitsgesetzgebung im Jahr 2026 erweisen.