Lehrveranstaltungen
Das Recht der Nachrichtendienste hat nicht nur an politischer Bedeutung gewonnen, vielmehr ist auch eine zunehmende Verrechtlichung zu beobachten. Vor diesem Hintergrund bietet sich eine universitäre Befassung als Teilmaterie des Besonderen Verwaltungsrechts besonders an.
Schwerpunktbereichsvorlesung "Öffentliche Sicherheit"
Grundsätzlich in jedem Semester wird die Vertiefungsvorlesung "Öffentliche Sicherheit" im Schwerpunktbereich 08 – Öffentliches Recht durch Univ.-Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät angeboten.
Inhaltlich baut die Lehrveranstaltung auf Vorkenntnissen aus dem Grund- und Hauptsstudium zum Polizei- und Ordnungsrecht auf, will aber weit darüber hinaus mit Blick auf die Tätigkeit von Verfassungsschutzverbund, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst ein umfassendes Bild der staatlichen Sicherheitsarchitektur bei der "Vorfeldaufklärung" zeichnen.
Wie weit dürfen Nachrichtendienste gehen bei der Suche nach Terroristen? Ist es richtig, auch "legale" politische Parteien zu beobachten? Und welche Entwicklung nimmt die Judikatur des Bundesverfassungsgericht? Diese Fragen werden auf hohem wissenschaftlichem Niveau beleuchtet, umrahmt durch die Betrachtung tatsächlicher Entwicklungen etwa in extremistischen Phänomenbereichen oder bei ausländischen Nachrichtendiensten. Daneben spielen auch verwandte Themen wie der personelle und materielle Geheimschutz eine Rolle.
Masterstudiengangsvorlesung "Nachrichtendienste / Intelligence"
Ab dem Jahr 2026 soll in jedem Wintersemester die Vorlesung "Nachrichtendienste / Intelligence" in dem derzeit konzipierten Masterstudiengang Global Peace, Justice and Well-Being des europäischen Hochschulverbundes EUniWell durch Luca Manns, M.A., LL.M. angeboten werden.
Inhaltlich verlangt die Lehrveranstaltung keine spezifischen Vorerfahrungen im deutschen Öffentlichen Recht, sondern richtet sich neben Juristinnen und Juristen etwa auch an Personen mit einem grundgraduierten Abschluss in den Fächern Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften. Wesentliche Zielvorgabe der Vorlesung ist es, die Studierenden mit den spezifischen Aufgaben des geheimen Nachrichtenwesens im demokratischen Rechtsstaat vertraut zu machen und seine Ausprägungen mittels interdisziplinärer Ansätze nachzuzeichnen.
Wesentliche Lehrinhalte werden sein: Für den Verfassungsschutzverbund die Aufschlüsselung der einzelnen Phämomenbereiche unter Einbeziehung historischer sowie sozialwissenschaftlicher Ansätze und die Analyse der nachrichtendienstlichen Mittel und Methoden (G10-Wesen, Observation, V-Leute); für den Bundesnachrichtendienst die, auch politikwissenschaftlich ausgerichtete, Betrachtung aktueller außen- und sicherheitspolitischer Schwerpunkte sowie des Instruments der strategischen und Internet-Aufklärung; für das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst die Untersuchung effektiver Truppenabsicherung in der "Zeitenwende".
Im inhaltlichen Tätigkeitsbereich der Forschungsstelle werden zudem regelmäßig Schwerpunktbereichs- sowie Vorbereitungseminare an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät veranstaltet.
Für das Wintersemester 2024/25 bieten Univ.-Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. und Hon.-Prof. Dr. Günter Krings, LL.M. gemeinsam ein praxisorientiertes Vorbereitungsseminar zum "Recht der Nachrichtendienste und Extremismusbekämpfung" an.