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Lehrveranstaltungen


Das Recht der Nachrichtendienste hat nicht nur an politischer Bedeutung gewonnen, vielmehr ist auch eine zunehmende Verrechtlichung zu beobachten. Vor diesem Hintergrund bietet sich eine universitäre Befassung als Teilmaterie des Besonderen Verwaltungsrechts besonders an.


Schwerpunktbereichsvorlesung "Öffentliche Sicherheit"

Grundsätzlich in jedem Semester wird die Vertiefungsvorlesung "Öffentliche Sicherheit" im Schwerpunktbereich 08 – Öffentliches Recht durch Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät angeboten.

Inhaltlich baut die Lehrveranstaltung auf Vorkenntnissen aus dem Grund- sowie Hauptstudium zum Polizei- und Ordnungsrecht auf und beleuchtet mit ausschließlich nachrichtendienstlichem Fokus die Tätigkeiten von Verfassungsschutzverbund, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der rechtlichen Grundlagen bei staatlicher "Vorfeldaufklärung" zu zeichnen. 

Wie weit dürfen Nachrichtendienste gehen bei der Suche nach Terroristen? Ist es richtig, auch "legale" politische Parteien zu beobachten? Und welche Entwicklung nimmt die Judikatur des Bundesverfassungsgericht? Diese Fragen werden auf hohem wissenschaftlichem Niveau beleuchtet, umrahmt durch die Betrachtung tatsächlicher Entwicklungen etwa in extremistischen Phänomenbereichen oder bei ausländischen Nachrichtendiensten. Daneben spielen auch verwandte Themen wie der personelle und materielle Geheimschutz eine Rolle.


Masterstudiengangsvorlesung "Nachrichtendienste / Intelligence"

Ab dem Jahr 2026 soll in jedem Wintersemester die Vorlesung "Nachrichtendienste / Intelligence" in dem derzeit konzipierten Masterstudiengang "Global Peace, Justice and Well-Being" des europäischen Hochschulverbundes EUniWell durch Luca Manns, M.A., LL.M. angeboten werden.

Inhaltlich verlangt die Lehrveranstaltung keine spezifischen Vorerfahrungen im deutschen Öffentlichen Recht, sondern richtet sich neben Juristinnen und Juristen etwa auch an grundgraduierte Absolventinnen und Absolventen der Politik-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften. Wesentliche Zielvorgabe der Vorlesung ist es, die Studierenden mit den spezifischen Aufgaben des geheimen Nachrichtenwesens im demokratischen Rechtsstaat vertraut zu machen und seine Ausprägungen mittels interdisziplinärer Ansätze nachzuzeichnen.

Wesentliche Lehrinhalte werden sein: Für den Verfassungsschutzverbund die einzelnen Phämomenbereiche unter Einbeziehung historischer sowie soziologischer Ansätze und die Analyse der nachrichtendienstlichen Mittel (G10-Wesen, Observation, V-Leute); für den Bundesnachrichtendienst die Betrachtung aktueller außen- und sicherheitspolitischer Schwerpunkte sowie des Instruments der strategischen und Internet-Aufklärung; für den Militärischen Abschirmdienst die Untersuchung effektiver Truppenabsicherung in der "Zeitenwende".


Im inhaltlichen Tätigkeitsbereich der Forschungsstelle werden zudem regelmäßig Schwerpunktbereichs- sowie Vorbereitungseminare an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät veranstaltet.

Für das Wintersemester 2024/25 bieten Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. und Hon.-Prof. Dr. Günter Krings, LL.M. gemeinsam ein praxisorientiertes Vorbereitungsseminar zum "Recht der Nachrichtendienste und Extremismusbekämpfung" an.