Nachrichtendienstliche Forschung in Köln
Als eine der größten und forschungsstärksten Volluniversitäten Europas stellt sich die Universität zu Köln seit 1388 den Herausforderungen ihrer Zeit. Im Lichte der sicherheitspolitischen “Zeitenwende” und vor dem Hintergrund einer zunehmenden verfassungsgerichtlichen Ausformung richtete sie 2024 die Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein.
Forschung und Publikation
Die Forschungsstelle fokussiert sich in ihren laufenden Publikationen auf die rechtliche Bewältigung sicherheitspolitischer Herausforderungen an der Schnittstelle von Verfassungstheorie und Praxis. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Instrumentarium der wehrhaften Demokratie durch präventiven Verfassungsschutz. Untersucht werden dabei die dogmatischen Voraussetzungen, unter denen Gruppierungen beobachtet sowie die Öffentlichkeit gewarnt werden dürfen. Dies schließt waffen- oder förderrechtliche Aspekte ebenso ein wie konkrete Instrumente (G 10-Maßnahmen, V-Leute usw.).
Weitere Forschungsfelder sind die Abwehr hybrider Bedrohungen und die Sicherung des Staatswohls in einer auf Transparenz gerichteten Gesellschaft. Fragen des Geheimschutzes und der Verfassungstreue, insbesondere hinsichtlich der Absicherung staatlicher Institutionen vor Unterwanderung, spielen in letzterem Rahmen eine gewichtige Rolle. Daneben treten zunehmend Fragen des auswärtigen Nachrichtenwesens in den Vordergrund. So stellen sich beispielsweise Strukturfragen zum Trennungsprinzip im Lichte der “Zeitenwende”. Abgerundet werden diese Schwerpunkte durch die wissenschaftliche Begleitung von Aufsichts- und Kontrolltätigkeit über die Dienste einschließlich Auskunftsrechten der Medien oder Betroffener.
Jüngste Veröffentlichungen (Auswahl)
Vorlesungen und Seminare
Das Recht der Nachrichtendienste gewinnt nicht nur kontinuierlich an politischer Bedeutung. Vielmehr ist auch eine zunehmende Verrechtlichung zu beobachten, namentlich durch verfassungsgerichtliche Entscheidungen. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Universitäten, diese Teilmaterie des Besonderen Verwaltungsrechts in der Lehre adäquat abzubilden.
- Die Vertiefungsvorlesung “Öffentliche Sicherheit” wird grundsätzlich jedes Semester im öffentlich-rechtlichen Schwerpunktbereich der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angeboten. Inhaltlich baut die Veranstaltung auf Vorkenntnissen aus dem Grund- sowie Hauptstudium zum Polizeirecht auf und beleuchtet mit rein nachrichtendienstlichem Fokus die Tätigkeiten von Verfassungsschutzverbund, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der staatlichen “Vorfeldaufklärung” zu zeichnen.
- Zudem werden in unregelmäßigen Abständen Doktoranden-, Schwerpunktbereichs- sowie Vorbereitungsseminare zum “Recht der Nachrichtendienste und der Extremismusbekämpfung” veranstaltet, die ebenfalls Bestandteil der Examensausbildung sind. Auf der Grundlage individueller Facharbeiten präsentieren die Studierenden ihre methodengeleiteten Erwägungen in Präsentationsvorträgen.
Universitäre Third Mission
Wer an die Aufgaben akademischer Einrichtungen denkt, denkt zuerst an zwei Felder: Forschung und Lehre. Die Universitäten haben indes auch eine weitere, dritte Mission: den interaktiven Wissenstransfer. Das an der Universität neu geschaffene Wissen soll für die Gesellschaft nützlich und nutzbar werden. Diesem Auftrag hat sich die Forschungsstelle Nachrichtendienste intensiv verschrieben.
Juristische Beratung
Im Rahmen von parlamentarischen Anhörungsverfahren auf Bundes- und Landesebene begleitet die Forschungsstelle nachrichtendienstliche Gesetzgebungsverfahren. Abgeordneten aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen steht sie beratend zur Seite.
Daneben ist die Forschungsstelle Ansprechpartnerin für verschiedene Ministerien und Nachrichtendienste – überwiegend zu strategischen Fragestellungen, in herausgehobenen Einzelfällen zu konkreten Rechtsstreitigkeiten. Ziel dieser Tätigkeit ist es, durch diese zwischenbehördliche Zusammenarbeit das Anliegen gesetzmäßiger sowie inhaltlich überzeugender Regierungsführung im Bereich des geheimen Nachrichtenwesens zu fördern. Auch Anfragen von Nichtregierungsorganisationen bearbeitet die Forschungsstelle, sofern das Anliegen im Gemeinwohl liegt oder anderweitig von wissenschaftlichem Interesse ist.
Medienberatung
Die Tätigkeit der Nachrichtendienste steht aktuell unter hoher medialer Beobachtung – und ist aufgrund der in diesen Behörden strukturell vorhandenen Bedarfe an Geheimhaltung zugleich besonders schwer zu erfassen. Vor diesem Hintergrund leistet die Forschungsstelle regelmäßig Beiträge zur Information der Öffentlichkeit.
Die Pressearbeit erfolgt überwiegend durch öffentliche Stellungnahmen, etwa in Form von Interviews oder Gastbeiträgen. Daneben bietet die Forschungsstelle für Journalistinnen und Journalisten die Möglichkeit an, im Rahmen hintergründiger Austausche rechtliche Maßstäbe zu erläutern oder aktuelle Entwicklungen auch ohne unmittelbare Berichterstattung fachlich einzuordnen.
⧉ Medienarchiv
⧉ Pressekontakt
Veranstaltungen
Die Forschungsstelle bietet neben Sonderveranstaltungen sowie Mitwirkungen an externen Konferenzen insbesondere das jährlich stattfindende Kölner Forum Nachrichtendienste an. Die immer zum Herbstbeginn stattfindende Fachtagung auf Schloss Wahn richtet sich an Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler, ohne dass spezifische Vorkenntnisse im geheimen Nachrichtenwesen vonnöten wären.
Wechselnden sicherheitspolitischen Teilbereichen gewidmet, bietet die Forschungsstelle im Zusammenwirken mit den Nachrichtendiensten des Bundes beim Kölner Forum praxisnahe Fachvorträge, auf die tiefschürfende und nicht selten fachlich kritische Diskussionsrunden folgen. Gefördert wird die Tagungsreihe durch die Adenauer School of Government.
⧉ Kölner Forum Nachrichtendienste
Nachberichte zur Tagung: ⧉ 2025 ⧉ 2024
Personen und Kontakt
Interne Mitglieder (Leitung)
Gerne steht Ihnen das unterstützende Team der Geschäftsstelle auf dem Postweg (Forschungsstelle Nachrichtendienste, 50923 Köln) sowie über das nachstehende Kontaktformular zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Universität Privatpersonen keine Rechtsberatung anbieten kann.
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