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Kölner Forum Nachrichtendienste 2026: "Linksextremismus: (brand)aktuell"

Am 27.08.2026 lud die Forschungsstelle Nachrichtendienste bereits zum 3. Kölner Forum Nachrichtendienste auf Schloss Wahn ein. Rund 80 NachwuchswissenschaftlerInnen, ganz überwiegend aus den Rechtswissenschaften, kamen bei bestem Sommerwetter mit Angehörigen der Sicherheitsbehörden des Bundes ins Gespräch. Im Mittelpunkt der nicht-öffentlichen Fachdiskussionen standen Strukturen und Militanz des linksextremistischen Spektrums sowie Angriffe auf kritische Infrastrukturen. Zum Abend hin widmete sich die Tagung der laufenden Großreform des Nachrichtendienstrechts.

Tagungsort Schloss Wahn am Veranstaltungsmorgen

Nach der Begrüßung durch den Geschäftsführer der ausrichtenden Forschungsstelle, Luca Manns, eröffnete ihr Direktor, der Kölner Staatsrechtslehrer Markus Ogorek, das Forum mit einem Vortrag zu den Grundlagen des geheimen Nachrichtenwesens. Ausgangspunkt war der Polizeibrief der Alliierten Militärgouverneure von 1949, aus dem sich die bis heute prägende Aufgabenteilung ableite: Informationsgewinnung auf der einen, exekutives Einschreiten auf der anderen Seite. Dass diese Trennung von Beginn an spannungsreich gewesen sei, illustrierte Ogorek an Vorgängen der ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik.

In der heutigen Zeit hielten Teile der Literatur die strikte Abgrenzung indes für unzeitgemäß und hätten dem Trennungsgebot sogar einen „verfassungsrechtlichen Totenschein" ausgestellt. Auch das Bundesverfassungsgericht habe lediglich ein informationelles Trennungsprinzip anerkannt. Nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse dürften zu einem geänderten Zweck hiernach nur verwendet werden, wenn die empfangende Stelle sie mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln auch selbst hätte erheben dürfen. Die Verfeinerung jener Maßstäbe habe die rechtlichen Vorgaben, so Ogorek, teils „bis zur praktischen Unhandhabbarkeit" ausdifferenziert. Die aktuellen Reformdiskussionen der Nachrichtendienste des Bundes , bei denen vereinzelt „aktive“ Maßnahmen  freigeschaltet werden sollten, seien daher trotz der historisch bedeutsamen Umstände weniger als “Tabubruch” anzusehen, als es die mediale Diskussion vermuten lasse.

Strukturen und Potenziale eines heterogenen Spektrums

Die zuständige Abteilungsleiterin im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eröffnete sodann den phänomenologischen Teil der Tagung mit einer Einordnung von Personenpotenzial und Gewaltbereitschaft des Linksextremismus. Einen deutlichen Höchststand im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität Links habe das Jahr 2017 im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg markiert; für die Jahre 2023 bis 2025 seien erneut Aufwüchse zu verzeichnen, die auch auf Delikte im Kontext des Nahostkonflikts zurückgingen. Als regionale Schwerpunkte benannte sie Berlin, Hamburg und Bremen sowie seit einigen Jahren verstärkt Leipzig.

Dogmatisch unterschied die Abteilungsleiterin vor allem zwei Grundströmungen: den Kommunismus mit dem Ziel einer klassenlosen und den Anarchismus mit dem Ziel einer „herrschaftsfreien" Gesellschaft. Zudem stellte sie diverse Gruppierungen vor. Die früher wichtigere Unterscheidung zwischen „antiimperialistischen" und „antideutschen" Strömungen habe an Bedeutung verloren, kennzeichnend sei zunehmend spektrumübergreifendes Zusammenwirken. In diesem Kontext vertiefte die Abteilungsleiterin die Abgrenzung von Radikalismus und Extremismus. Das Grundgesetz schütze auch radikale Auffassungen, maßgeblich für die Einstufung als extremistisch sei allein das Agieren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, wofür im BfV ein ausführliches juristisches Prüfverfahren bestehe.

Als zentrales Gefahrenpotenzial benannte die Abteilungsleiterin den militanten Antifaschismus, dessen planvolles Vorgehen von Bedrohungen und „Outings" über Brandstiftungen bis zu körperlichen Angriffen reiche und sich sehr häufig gegen als rechtsextremistisch ausgemachte Personen richte. Charakteristisch sei, dass er sich häufig nicht selbst erkläre, also auf ausdrückliche Bekennungen verzichte. Daneben widmete sich der Vortrag neuen kommunistischen Kaderstrukturen, die in einer Vielzahl lokaler Gruppen und mehreren überregionalen Organisationen gezielt sehr junge Menschen ansprächen und phänomenübergreifend kooperierten. Unternehmen und kritische Infrastrukturen gerieten als „tragende Säulen" des Kapitalismus in den Fokus, besonders gefährdet seien die Sektoren Energie, Verkehr, Telekommunikation sowie Staat und Verwaltung. Bevorzugter Modus Operandi sei die Brandstiftung.

Schwere Gewaltkriminalität im Fokus des polizeilichen Staatsschutzes

Anschließend veranschaulichte die stv. Leiterin der Zentralstellen-Referatsgruppe für die Phänomenbereiche Politisch Motivierter Kriminalität im Bundeskriminalamt (BKA) die polizeiliche Perspektive anhand zweier Verfahrenskomplexe. Der erste betrifft die medial häufig als „Hammerbande" bezeichnete Vereinigung um Johann G. und Lina E., der eine Serie von Angriffen zwischen 2019 und 2020 zugerechnet wird. Darunter fallen neben vorbereitenden Ausspähungen mehrere gewaltsame Übergriffe, die exemplarisch anhand eines vorgetäuschten „Polizei-Zugriffs“ sowie eines Überfalls auf Ladengeschäfte einer einschlägig rechten Bekleidungsmarke vorgestellt wurden. Neben der justiziellen Aufarbeitung ging die Gruppenleiterin insbesondere auf den enorm brutalen Modus Operandi ein und veranschaulichte die Tatabläufe sowie (mutmaßlichen) Tätergruppierungen.

Der zweite Komplex betraf fünf gewaltsame Angriffe auf insgesamt neun tatsächlich oder vermeintlich dem rechten Spektrum zugerechnete Personen, die sich im Februar 2023 am Rande einer jährlich in Budapest stattfindenden rechtsextremistischen „Gedenkveranstaltung" ereigneten. Die Referentin hob die im „Budapest-Komplex“ gelungene, fallbezogene Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei hervor und wies auf den Beweiswert der in der ungarischen Hauptstadt großflächig vorhandenen Videoüberwachung hin. Als Konsequenz aus beiden Verfahren sei ein erweitertes Risikomanagement für potenziell gefährliche Linksextremisten etabliert worden. In der ausgedehnten Aussprache antworteten die Gruppenleiterin und die zuvor vortragende Abteilungsleiterin des BfV wechselseitig, sodass die unterschiedlichen Herangehensweisen sowie Maßstäbe von Nachrichtendienst und Polizei unmittelbar nachvollziehbar wurden.

Extremismusabwehr im Verteidigungsressort

Die unter anderem für Linksextremismus zuständige Referatsleiterin im Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) präsentierte im Anschluss an der Seite des Extremismus-Abteilungsleiters die Gefährdungslage im Geschäftsbereich des Verteidigungsressorts. Das Amt werde präventiv wie repressiv tätig, einerseits durch politische Bildung und gezielte Beschulung von Einheiten, andererseits durch Prüf- und Abwehrmaßnahmen einschließlich Befragungen von Soldaten. Zu unterscheiden sei zwischen Linksextremismus „gegen" und „aus" der Bundeswehr. 

Ersterer äußere sich in Propaganda und Mobilisierung, in Sachbeschädigungen durch Farbangriffe und Parolen, in Blockaden, Brandstiftung und Sabotage sowie in tätlichen Angriffen. Hintergrund sei vielfach die Gleichsetzung der Streitkräfte mit Faschismus. Ideologisch verbänden sich dabei antiimperialistische, antifaschistische, antimilitaristische und antikapitalistische Motive, die durch Triggerereignisse wie den Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 verstärkt würden.

Linksextremismus „aus" der Bundeswehr manifestiere sich demgegenüber öfters in Symbolik an Uniform und Bekleidung oder in einem missionarischen Auftreten. Militärische und parlamentarische Strukturen würden abgelehnt. Als aktuelle Anknüpfungspunkte für künftige Agitationen benannte die Referatsleiterin die Debatte um die Wehrpflicht. Innerhalb der Truppe bleibe Linksextremismus gleichwohl zahlenmäßig sehr gering ausgeprägt. Als Grund hierfür rekurrierte sie auf die sog. Separationshypothese: Das Spektrum meide die Streitkräfte weitgehend, statt gezielt in sie hineinzuwirken, wie es bei rechtsextremistischen Akteuren zu beobachten sei.

Transnationale Vernetzung und globale Kampagnen

Der fachlich zuständige Direktoratsleiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) leitete im fachlich abrundenden Vortrag die Zuständigkeit seines Hauses aus dem Auftragsprofil der Bundesregierung ab. Internationale Verbindungen entstünden vor allem durch persönliche Kontakte, durch eine über Ländergrenzen verknüpfte Hausbesetzerszene, über Reisen zu Gipfeltreffen sowie über gemeinsam verübte Gewaltaktionen. Insoweit verwies der Direktoratsleiter auf denselben Budapester Sachverhalt, der zuvor aus kriminalpolizeilicher Perspektive dargestellt worden war. 

Angriffe auf kritische Infrastrukturen seien ein weltweit relevantes Phänomen, motiviert durch Antimilitarismus, Antikapitalismus und Technologiefeindlichkeit. Das klandestine Vorgehen der Gruppierungen erschwere die Ermittlungen, während zunehmend international ausgerichtete Mitmachkampagnen vor Ländergrenzen auch durch die digitalen Verbreitungsmöglichkeiten immer weniger Halt machten. Für die eigene Aufklärung habe in diesem Bereich neben den klassischen nachrichtendienstlichen Zugängen die Nutzung offen verfügbarer Informationen eine hohe Bedeutung.

Der geplante Rechtsrahmen für die Dienste des Bundes

Nach dieser umfassenden Auseinandersetzung mit dem Staatsschutzphänomen des Linksextremismus wandte sich die Tagung der laufenden Novellierung des Nachrichtendienstrechts zu. Ein im Bundeskanzleramt am Regierungsentwurf maßgeblich beteiligter Referent charakterisierte das geplante Vorhaben als legislativen Rundumschlag. Ausgangspunkt sei der geltende Rechtsrahmen, in dem sich Nachrichtendienstrecht als besonderes Datenschutzrecht darstelle und der zeitweise in ein „Hin-und-her" zwischen Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht gemündet sei. Vor dem Hintergrund veränderter Bedrohungslagen sei aus Sicht der Regierungskoalition eine grundlegende Neusystematisierung erforderlich. Der Referent gliederte den Entwurf der Novelle sodann im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen in vier Felder:

Erstens nehme der Entwurf die explizite Umsetzung verfassungsgerichtlicher Vorgaben vor, indem er drei Beobachtungsstufen entlang der Eingriffsdauer, schaffe, eine Neuordnung der bislang bei der G 10-Kommission defizitär ausgestalteten externen Vorabkontrolle mit Konsolidierung beim Unabhängigen Kontrollrat schaffe sowie die  Rechtsprechung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung umsetze. Zweitens sollten neue Befugnisse wie jene zur Online-Durchsuchung hinzukommen, deren Voraussetzungen durch Karlsruhe bereits geklärt seien, sodass es allein am politischen Willen des Bundestages liege, sie in das Gesetz aufzunehmen. 

Drittens – verfassungsrechtlich naturgemäß sensibler – seien Anpassungen bei Eingriffsschwellen und Erhebungsbefugnissen zu nennen, die abseits der vorgezeichneten richterlichen Pfade erfolgten. Da die Erwägungen Karlsruhes in vor einigen Jahren ergangenen Entscheidungen jedoch in aller Regel auf Verhätnismäßigkeitserwägungen beruhten und sich die Bedrohungslage für die zu schützenden Rechtsgüter nach politischer Bewertung unter anderem durch hybride Angriffe verschoben habe, solle dem Bundesverfassungsgericht bewusst Gelegenheit gegeben werden, seine eigenen Wertungen zu evaluieren. Viertens plane der Entwurf die vieldiskutierten „aktiven" Befugnisse für spezifische Ausnahmefälle, die nur dann eingriffen, wenn keine andere Behörde zur Aufgabenerfüllung in der Lage sei. Auch hier betrete der Gesetzgeber Neuland.

Steuerung, Kontrolle und Vertrauen

Die von Forschungsstellen-Geschäftsführer Manns moderierte Schlussrunde führte den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, und den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann MdB, zusammen. Selen zeichnete eine Bedrohungslage, die durch ein Maß an Aggressivität Russlands geprägt sei, wie man es zuletzt im Kalten Krieg gesehen habe. Hohe Aktivitäten attestierte er auch iranischen und chinesischen Kräften. Hinzu träten eine Verjüngung extremistischer Milieus bis in die Altersgruppe der Zwölf- bis Dreizehnjährigen sowie eine Vertiefung der Strukturen: Gruppen würden kleiner, konspirativer und effektiver. Vor Verklärung des Kalten Krieges warnte er – eine regelbasierte Form geheimdienstlicher Operationen habe es so nie gegeben, verändert hätten sich die verfügbare Toolbox und die Wendigkeit der Gegenseite. Die hybride Bedrohung werde auch mit einem Waffenstillstand in der Ukraine nicht enden, weil dann Ressourcen frei würden.

Henrichmann betonte die Bedeutung gesamtgesellschaftlicher Awareness und verwies auf die öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes, in der die Rolle Russlands klar benannt worden sei. Eine robuste Reform sei, ebenso wie zuvor die Befähigung der Bundeswehr, lange verschlafen worden. Europa müsse gemeinsam und eigenständig in der Lage sein, Bedrohungen abzuwehren. Zur Frage, was geschehe, wenn Teile der Novelle verworfen würden, äußerte sich der Parlamentarier zuversichtlich: Man gehe ein Stück weit „auf die grüne Wiese", doch wer stets weit von der verfassungsrechtlichen Grenze entfernt bleibe, könne dem Auftrag zur Sicherheitsgewährleistung nur unvollkommen entsprechen. Karlsruhe sei die Möglichkeit zu geben, seine Rechtsprechung fortzuentwickeln. Auf der Befugnisseite werde nichts ausgeweitet, ohne die Kontrolle zu professionalisieren. Den Vorwurf, die Novelle schwäche die Aufsicht, konnte er sich ausdrücklich nicht erklären. Selen ergänzte, eine einheitliche statt fragmentierte Aufsicht bedeute im Ergebnis mehr Kontrolle. 

Breiten Raum nahm sodann der Einsatz datengestützter Auswertungstools ein. Selen vertrat den Standpunkt, Informationsmengen heutiger Größenordnungen ließen sich nur noch durch moderne Hilfsmittel rechtzeitig und umfassend auswerten. Wer eine bestimmte Aufgabenwahrnehmung durch die Dienste wolle, müsse im selben Atemzug zeitgemäße, durch Kontrollmechanismen flankierte Methoden zulassen. Zugleich dürfe keine Abhängigkeit entstehen, in der ein Dritter „den Stecker ziehen" könne.

Aus dem Auditorium wurde u.a. gefragt, ob eine mit der veränderten Bedrohungslage begründete Befugniserweiterung verfassungswidrig werde, wenn sich die Lage wieder beruhige. Beide Diskutanten verwiesen auf die im Gesetz angelegte Schwellensystematik, deren höchste Stufe bei geringen Bedrohungen nicht erreicht würde. Die Schlussfrage galt dem Vertrauen der Bevölkerung in die Dienste. Selen plädierte für ein transparentes Auftreten: Wer ausschließlich im Geheimen agiere, könne kein Vertrauen schaffen, die eigene Tätigkeit müsse sich zumindest in abstrakter Form darstellen lassen. Daneben sei eine belastbare Fehlerkultur elementar. Henrichmann unterstützte diese Position und wünschte sich angesichts der realen Bedrohung insbesondere durch Russland, dass die Novelle erfolgreich verabschiedet werden könne.

Ertrag: Phänomenbereich im Erstarken, Nachrichtendienste im Umbruch

Der Tagungsverlauf hat mit dem Linksextremismus einen Phänomenbereich beleuchtet, bei dem vor allem eine zunehmend militante Herangehensweise der Akteure und die Verjüngung des Szeneklientels Besorgnis auslösen. Nachrichtendienstliche Aufklärung und polizeiliche Strafverfolgung stehen dabei vor strukturellen Schwierigkeiten, weil das häufig klandestine Vorgehen und der vielfach geübte Verzicht auf Selbstbezichtigung wenige Ansatzpunkte für behördliches Tätigwerden bieten. Hinzu tritt die hohe Aufwuchsgeschwindigkeit neuer Gruppen abseits der klassischen dogmatischen Strömungen.

Zugleich hat das Forum die Anschlussfähigkeit des Phänomenbereichs an die hybride Bedrohungslage herausgearbeitet. Antimilitaristische und prorussische Agitation, die Nutzung von Triggerereignissen und die europaweite Vernetzung lassen die überkommene Trennung nach Phänomenbereichen an Kontur verlieren – mit der Folge, dass Inlandsdienst, Auslandsdienst, militärischer Abschirmdienst und polizeilicher Staatsschutz denselben Sachverhalt aus jeweils eigener Zuständigkeit bearbeiten. Die Verzahnung dieser Perspektiven ist damit auch eine Frage des Übermittlungsrechts.

Damit schließt sich der Kreis zum vielbeschworenen „Trennungsgebot“. Das (einzig) vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte informationelle Trennungsprinzip bleibt der Angelpunkt, an dem sich entscheidet, ob arbeitsteilig gewonnene Erkenntnisse dort verwertbar sind, wo gehandelt werden muss. Die laufende Rechtsnovelle beantwortet diese Frage nicht nur durch neue Befugnisse, sondern auch durch bewusste Abweichungen von tradierten verfassungsgerichtlichen Maßstäben, um den Karlsruher Richtern neuerlich Gelegenheit zur Abwägung zu geben, und durch eine Konsolidierung der Kontrolle. Ob dieser Zugriff trägt, wird sich erst in der nächsten Runde des skizzierten „Ping-Pong-Spiels" zwischen Parlament und Verfassungsgericht erweisen.

Die vierte Runde des Kölner Forums Nachrichtendienste wird erste Entwicklungen hierzu im Herbst 2027 betrachten und phänomenologisch unter der Überschrift „Rechtsextremismus – wieder salonfähig?“ stehen. Dabei wird der Phänomenbereich von seiner legalistischen bis zur terroristischen Seite hin beleuchtet werden.